Gesamtversorgungsvertrag
Gemeinsam mit den Kostenträgern haben wir einen neuartigen sektorenübergreifenden Gesamtversorungsvertrag vereinbart. Dieser ist einzigartig im Rhein-Erft-Kreis und es gibt in ganz Deutschland nur wenige.
Der sektorenübergreifende Gesamtversorgungsvertrag erlaubt es, dass wir die Bereiche der Tagespflege (teilstationär), des Pflegeheims (vollstationär) und unseres ambulanten Dienstes (ambulant) zusammen betrachten und führen können.
Mitarbeiter der vollstationären Pflege können bspw. in unserem Unternehmen noch zusätzlich in einem anderen Bereich arbeiten. Auch können wir mit unseren Mitarbeitern mögliche Wechsel vereinbaren. Im Rahmen der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder Pflegefachmann können alle Praxiseinsätze der Ausbildung hier in Erftstadt stattfinden.
Für Pflegebedürftige, die wir in unserem Quartier vielleicht in der eigenen häuslichen Umgebung verosorgt haben, bedeutet die sektorenübergreifende Versorgung, dass wir sie in allen Stufen und Schweregraden der Pflegebedürftigkeit begleiten können. Neben der Begleitung können wir dann auch eine dementsprechende Wohnform anbieten.